Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG, begehrt der Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge "[…] II. die Wortfolge 'nach einem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex' in §788 ABGB in der aktuell geltenden Fassung vom 01.01.2017, kundgemacht im BGBl I Nr 87/2015 am 30.07.2015, als verfassungswidrig [aufheben]; in eventu III. die Wortfolge 'Dieser Wert ist sodann auf den Todeszeitpunkt nach einem von der Statistik Austria ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 Z1 litd StGG Art2 ABGB §788 VfGG §7 Abs1, §62 Abs1 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.0... mehr lesen...
I. Antrag Mit den vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Anträgen begehren die Antragsteller gleichlautend "§788 ABGB letzter Satz i.d.F. BGBl I 2015/87 (ErbRÄG 2015) mit der Wortfolge '…nach einem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex…' in Verbindung mit der in §1503 Abs7 Z1 und 2 enthaltenen Wortfolge 'für das Inkrafttreten des ErbRÄG 2015, BGBl I Nr 87/2015 (ErbRÄG 2015) gilt folgendes: Z1 der §788 samt Überschrift in der Fassung ErbRÄG 2015 sam... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litc, litdABGB §788, §1503VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des ABGB betreffend die Anpassung der Bewertung von Schenkungen auf den Todeszeitpunkt infolge Möglichkeit der Stellung eines Parteiantrags sowie der Anregung eines Gesetzesprüfungsverfahrens durch das Gericht Rech... mehr lesen...