IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Dr. Becksteiner als Einzelrichter über die Beschwerde von Frau SB (***, ***) gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St.Pölten vom 29. Juli 2016, Zl. PLJ3-B-16176/003, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 20. September 2016, Zl. PLJ3-B-16176/003, betreffend eine Geldleistung nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 VwGVG mit der Ma... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.01.2018 Norm: MSG NÖ 2010 §8 Abs1ABGB §231 Abs3
Rechtssatz: Bei Ansprüchen auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung handelt es sich um zeitraumbezogene Ansprüche, für welche nicht die im Zeitpunkt der Erlassung der Entscheidung geltende Rechtslage schlechthin maßgebend ist, sondern eine zeitraumbezogene Beurteilung. Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.01.2018 Norm: MSG NÖ 2010 §8 Abs1ABGB §231 Abs3
Rechtssatz: Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist die eigene Fähigkeit zur angemessenen Bedürfnisdeckung und tritt diese grundsätzlich mit Abschluss der Berufsausbildung ein. Mit diesem Zeitpunkt wird das Kind dem Anspannungsgrundsatz unterworfen, sodass es auch dann als selbsterhaltungsfähig gewertet wird, wenn es verschuldeter ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 05.01.2018 Norm: MSG NÖ 2010 §8 Abs1ABGB §231 Abs3
Rechtssatz: Eine Unterhaltspflicht der Eltern lebt nur dann wieder auf, wenn die Selbsterhaltungsfähigkeit ohne Verschulden des Kindes verloren geht (vgl. Limberg in Klete?ka/Schauer, ABGB-ON1.04 § 231 Rz 67 [Stand 01.10.2016, rdb.at]) Schlagworte Sozialrecht; Mindestsicherung; Selbsterhaltungsfä... mehr lesen...