Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Philipp M*****, über den Revisionsrekurs des Jugendwohlfahrtsträgers (Amt für Jugend und Familie, Bezirk 11, 1110 Wien, Enkplatz 2), gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der minderjährigen Camille beabsichtigen, die volljährige Nichte der Mutter zu adoptieren. Das Erstgericht bestellte ohne vorherige Einholung einer Einverständniserklärung die Stadt Wien (Amt für Jugend und Familie) als Jugendwohlfahrtsträger zum Kollisionskurator für die Minderjährige zur Vertretung in diesem Adoptionsverfahren. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Jugendwohlfahrtsträgers nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zul... mehr lesen...
Begründung: Die leiblichen Eltern der beiden Pflegebefohlenen haben durch einen Adoptionsvertrag Darilmaz Y***** an Kindesstatt angenommen. Die Wahleltern und das Wahlkind beantragen die gerichtliche Bewilligung der Adoption. Das Erstgericht bestellte das Amt für Jugend und Familie zum Kollisionskurator gemäß § 271 ABGB zur Vertretung der Pflegebefohlenen im Adoptionsverfahren mit der
Begründung: , die Eltern der Pflegebefohlenen könnten im Adoptionsverfahren die Interessen ihrer Kin... mehr lesen...
Norm: ABGB idF KindRÄG 2001 §212 Abs3ABGB §213ABGB idF KindRÄG 2001 §271
Rechtssatz: Keine Bestellung des Jugendwohlfahrtsträgers zum Kollisionskurator. Entscheidungstexte 5 Ob 100/03x Entscheidungstext OGH 13.05.2003 5 Ob 100/03x 7 Ob 7/04m Entscheidungstext OGH 25.02.2004 7 Ob 7/04m Auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB idF KindRÄG 2001 §212 Abs3
Rechtssatz: Die Vertretung des Kindes nach § 212 Abs 3 ABGB erfolgt kraft Gesetzes und ohne Gerichtsbeschluss. Entscheidungstexte 5 Ob 100/03x Entscheidungstext OGH 13.05.2003 5 Ob 100/03x 2 Ob 61/04s Entscheidungstext OGH 24.03.2004 2 Ob 61/04s ... mehr lesen...
Begründung: Christian K*****, geboren am *****, und Petra K*****, geboren am *****, schlossen am 15.2.1995 in A***** die Ehe. Sie hatten schon vor der Eheschließung einige Jahre in Lebensgemeinschaft gelebt. Am 5.6.1993 wurde ihr Sohn Manuel geboren, am 9.8.1995 ihre Tochter Lisa. Petra K***** wurde in der Zeit vom 17.4. bis 2.5.1996 im W*****-Krankenhaus in L***** (vor allem) wegen Bulimia nervosa stationär behandelt. Grund für die Aufnahme war, daß die seit etwa 10 Jahren be... mehr lesen...
Norm: AußStrG §258 Abs1ABGB §179aABGB §181 Abs1 Z1ABGB §185aABGB §212 Abs3
Rechtssatz: Ein Widerruf der dem Jugendwohlfahrtsträger zum Abschluß des Adoptionsvertrages erteilten Vollmacht setzt jedenfalls dann einen wichtigen Grund voraus, wenn sich die Kinder bereits bei den Wahleltern befinden und die Eltern ihre Zustimmung vor Gericht erklärt haben. Andernfalls könnte die Beschränkung des § 185a ABGB durch einen Widerruf der Vollmacht umgange... mehr lesen...