Begründung: Rechtliche Beurteilung Der als Rechtsanwalt nicht vertretungsbedürftige (§ 6 Abs 2 AußStrG) und im eigenen Namen rekurslegitimierte (§ 127 AußStrG) (Verfahrens- und einstweilige) Sachwalter wendet sich gegen seine Bestellung. Er hält sein außerordentliches Rechtsmittel entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 AußStrG für zulässig, weil gesicherte oberstgerichtliche Rechtsprechung zu § 279 ABGB (idgF BGBl I 92/2006) und zu § ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Patrick T*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Sachwalters Dr. Paul Georg Appiano, Rechtsanwalt in Wien, vertreten durch Appiano & Kramer Rechtsanwälte Gesellschaft m.b.H. in Wien, gegen den Bes... mehr lesen...
Begründung: Die am 19. 7. 1955 geborene Betroffene leidet seit ihrem 23. Lebensjahr an einer rezidivierend, phasenweise verlaufenden psychischen Erkrankung im Sinne einer schizoaffektiven Psychose. In der Gesamtheit besteht das Bild eines leichten organischen Psychosyndroms, dem ein jahrelanger chronischer Alkoholabusus zugrunde liegt. Der körperliche Zustand der Betroffenen hat sich in letzter Zeit ein wenig verbessert, reicht aber für eine an sich notwendige Hüftoperation nicht ... mehr lesen...
Begründung: Nach Einlangen des psychiatrischen Gutachtens ON 9, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters bejaht wurde, befragte das Erstgericht am 27.1.2006 den Sohn des Betroffenen, T*****, zu den Lebensverhältnissen des Betroffenen (ON 12). In diesem Zusammenhang gab T***** an, wenn es möglich sei, sollte für seinen Vater ein Sachwalter bestellt werden, der nicht aus dem Kreise der Familie sei. Er habe jedenfalls mit dem Betroffenen die größten Schwierigkeiten, we... mehr lesen...
Norm: ABGB §189 Abs2ABGB §281 Abs3ABGB §282
Rechtssatz: Gegen seinen Willen darf ein Angehöriger nicht zum Sachwalter bestellt werden. Ein Angehöriger ist nicht „besonders geeignet" iSd § 189 Abs 2 ABGB, sodass er zur Bestellung als Sachwalter bereit sein muss. Entscheidungstexte 2 R 125/06g Entscheidungstext LG Feldkirch 18.05.2006 2 R 125/06g ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund von Anregungen einer Sozialarbeiterin und des Schwiegersohns der Betroffenen nahm das Erstgericht deren Erstanhörung vor, um beurteilen zu können, ob die Betroffene alle ihre Angelegenheiten ohne die Gefahr eines Nachteils für sich selbst besorgen könne. Die Erstanhörung erweckte beim Erstrichter den Eindruck, dass dies nicht der Fall sei. Er erachtete demnach die Fortsetzung des Verfahrens, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wi... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 24. 11. 1998 wurde Mag. Dr. Friedrich S***** zum Sachwalter für Peter R***** im Sinne des § 273 Abs 3 Z 1 ABGB bestellt. Er wurde mit der Vertretung des Betroffenen vor Ämtern, Behörden, Gerichten und Versorgungsinstituten betraut, weil dies für den Betroffenen aufgrund der paranoiden Persönlichkeitsstörungen unerlässlich sei. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 24. 11. 1998 wurde Mag. Dr. Friedrich S***** zum Sachwalter für Peter R**... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft dem Erstgericht mitgeteilt hatte, ein Sachwalter könne mangels freier Kapazitäten nicht namhaft gemacht werden, bestellte das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 9. 2001 Rechtsanwalt Dr. Peter W***** ohne ihn vorher dazu zu befragen, zum Verfahrenssachwalter gemäß § 238 Abs 1 AußStrG für den Betroffenen Alois S*****. Nachdem der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft dem Erstgericht mitgeteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §279ABGB §281 Abs3ABGB idF ArtI Z38 KindRÄG 2001 §189 Abs2AußStrG §238 Abs1
Rechtssatz: Unter "besonders geeignete Personen" im Sinne § 189 Abs 2 ABGB idF Art I Z 38 KindRÄG 2001 werden zunächst jene nach § 281 Abs 3 ABGB zu bestellenden Personen einzuordnen sein, weil die besondere Eignung unzweifelhaft Bestellungsgrund ist und das Gesetz zum Wohl des Betroffenen (Behinderten) besondere Eigenschaften des zu Bestellenden zwingend nor... mehr lesen...
Norm: ABGB idF ArtI Z38 KindRÄG 2001 §189 Abs2
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeswortlaut und den Materialien kann vielmehr jede besonders geeignete Person bei Unzumutbarkeit die Übernahme der Obsorge ablehnen. Jede andere geeignete Person ist schon mangels Bereitschaft nicht zu betrauen beziehungsweise zur Übernahme nicht verpflichtet. Diese Bestimmung ist im Sachwalterrecht gemäß § 282 Abs 1 ABGB idF KindRÄG 2001 entsprechend anzuwenden. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Obwohl die Zurückweisung eines außerordentlichen Revisionsrekurses keiner
Begründung: bedarf (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 ZPO), sei den Ausführungen der Betroffenen in Kürze entgegen gehalten: Obwohl die Zurückweisung eines außerordentlichen Revisionsrekurses keiner
Begründung: bedarf (Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, ZPO), sei den Ausführungen der Betroffenen in Kürze entg... mehr lesen...
Begründung: Der durch frei gewählte Rechtsanwälte vertretene Betroffene, ein Zimmermeister und Sägewerks- sowie E-Werksbesitzer, regte an, Johann L***** für ihn zum Sachwalter zu bestellen, weil er alkoholkrank sei und verhindern wolle, von „Geschäftspartnern“ bedrängt Verträge abzuschließen, insbesondere aber Liegenschaften zu veräußern. Das Erstgericht bestellte nach der Erstanhörung Johann L***** (im folgenden auch nur Sachwalter) mit Beschluß vom 4.Juni 1997 ON 4 zum Verfahre... mehr lesen...
Norm: ABGB §279ABGB §281ABGB idF ArtI Z38 KindRÄG 2001 §189 Abs2
Rechtssatz: § 281 Abs 3 ABGB zeigt, dass bei der Auswahl des Sachwalters besonders auf die Art der Angelegenheiten, die zu besorgen sind, zu achten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 252/97h Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 252/97h 10 Ob 317/00s Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...