Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Klagebegehren 1. In der auf Art137 B-VG gestützten, gegen den Bund gerichteten Klage begehrt der Kläger die Zahlung von € 1.675,– samt 4% Zinsen seit 1. Jänner 2012 sowie den Ersatz der Kosten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens. 2. Zum Sachverhalt bringt der Kläger Folgendes vor: Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf war mit der Vollstreckung der gegen ihn mit rechtskräftigem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 15. Deze... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenABGB §1416
Leitsatz: Abweisung einer Klage auf Rückzahlung einer angeblich trotz Vollstreckungsverjährung eingetriebenen Geldstrafe; Verwendung von Zahlungen im Zweifel zunächst zur Tilgung der älteren Schuld
Rechtssatz: Der Kläger hat es unterlassen, mit hinlänglicher Deutlichkeit zu deklarieren, für welche der noch offenen Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger, das Land Wien zur Zahlung eines Betrages von S 4.800,-- sowie die "Republik Österreich" zur Zahlung eines Betrages von S 287,--, jeweils samt 4 % Zinsen seit 8. Jänner 1987, und beide beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zum Ersatz der Kosten zu verurteilen. 1.1. Begründend wird ausgeführt: Mit Straferkenntnis Pst 29878/83 der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirksp... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenABGB §1416
Leitsatz: Vielzahl anhängiger Verwaltungsstrafverfahren, keine Verwendung
der zur Berichtigung der Geldstrafen übermittelten Zahlscheine,
undeutliche Deklarierung der Überweisungen; rechtmäßige Verwendung
der vor der Exekution bezahlten Geldbeträge zur Tilgung älterer
Verpflichtungen durch die b... mehr lesen...