Entscheidungsgründe: Der Beklagte beauftragte die A***** Baugesellschaft mbH (im Folgenden kurz A*****) mit der Errichtung eines Einfamilienhauses in Fertigteil-Holzbauweise. Die A***** beauftragte ihrerseits die Klägerin mit der Lieferung und Herstellung des Teilgewerks "Rohhaus" und verschiedenen Innenausbauarbeiten. Am 15. 9. 2004 übersandte die A***** an den Beklagten ein Schreiben folgenden Inhalts: „Zahlungskonditionen: Sehr geehrter Herr W*****, soeben haben wir von der Firma... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen F... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten als kontoführender Bank die Honorierung dreier Schecks und brachte im Wesentlichen vor: Die Beklagte habe der C*****, welche die Bank der Klägerin sei, eine Einlösungszusage im Sinne des Scheckeinlösungsabkommens der Fachverbände der Banken und der österreichischen Postsparkasse erteilt, doch weigere sie sich nunmehr die Schecks zu honorieren. Die Beklagte hafte einerseits auf Grund der Abtretung der Ansprüche der C***** aus dies... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen, beide Banken, gilt das bindende Abkommen der Fachverbände der Banken und der Österreichischen Postsparkasse betreffend Scheckanfragen und Einlösungszusagen in der Fassung März 1995 (im folgenden Scheckeinlösungs-Abkommen oder Abkommen), das die Vorgangsweise bei der fernschriftlichen und telefonischen Einholung und Erteilung von Einlösungszusagen für nicht scheckkartengarantierte, im Inland ausgestellte Schecks zwischen der anfragenden und de... mehr lesen...
Norm: EO §294 AABGB §1400 AABGB §1402ABGB §1403
Rechtssatz: Hat der Angewiesene die Anweisung (auf Schuld) angenommen, kann der Anweisende die Anweisung nicht widerrufen; er kann nur mehr die Zahlung an den Ausweisungsempfänger begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 2078/96a Entscheidungstext OGH 17.12.1997 3 Ob 2078/96a Veröff: SZ 70/264 E... mehr lesen...
Begründung: Der in S***** in Deutschland ansässige Kaufmann Dkfm.Manfred S***** ist nach dem vollstreckbaren Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 18.2.1992 schuldig, der Klägerin (als Kreditgeberin) einen Betrag von DM 200.000 samt 11 % Zinsen seit dem 10.5.1991 zu bezahlen. Zur Hereinbringung dieser titulierten Forderung von umgerechnet öS 1,431.400 samt Anhang bewilligte das Landesgericht Leoben antragsgemäß mit Beschluß vom 9.11.1993 die Exekution mittels zwangsweiser Pfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Emmerich A***** war geschäftsführender Gesellschafter der O*****gesellschaft mbH (im folgenden: Gesellschaft). Diese unterhielt bei beiden Parteien Kreditkonten. Für Emmerich A***** bestand bei der beklagten Partei weiters auch ein ungesichertes Privatkonto. Am 21. September 1989 ersuchte Emmerich A***** die beklagte Partei, das Gesellschaftskonto von 3 Mill. S, das mit S 500.000 überzogen war, auszuweiten. Der beklagten Partei kam die vorgelegte Zwischenbilanz ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a CABGB §1402SchG Art4
Rechtssatz: Bestätigt die Bank über Anfrage des Scheckinhabers, daß sie den Scheck einlösen werde, ist dies eine außerscheckrechtliche Einlösungszusage. Entscheidungstexte 4 Ob 516/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 4 Ob 516/88 Veröff: JBl 1988,513 = SZ 61/59 1 Ob 548/92 Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte bot der Klägerin mit schriftlichem Verkaufsanbot vom 20. August 1982 den Kauf einer Eigentumswohnung in Salzburg (116/5072-tel Anteile der EZ 94 KG Stadt Salzburg, Abt. Riedenburg, mit denen Wohnungseigentum an dem Büro top. Nr. 4 verbunden ist) zum Fixpreis von S 891.000,-- an und setzte zur Annahme des Anbotes eine Frist bis 1. Oktober 1990. Nach dem Verkaufsanbot war der Kaufpreis unter Anrechnung allfälliger Anzahlungen bis längstens 10 Tage n... mehr lesen...
Norm: ABGB §1400 AABGB §1402
Rechtssatz: Die Pflicht, der Anweisung Folge zu leisten, wird durch eine Änderung des Valutaverhältnisses zwischen Anweisungsempfänger und Anweisenden nicht berührt. Dies gilt nicht nur, wenn der Angewiesene die Anweisung dem Empfänger gegenüber angenommen hat und dadurch - soweit nicht eine sogenannte titulierte Anweisung vorliegt - in seinen Einwendungen gegen den Anweisungsempfänger beschränkt ist (§ 1402 ABGB), ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1402
Rechtssatz: Die Annahme der Anweisung erzeugt eine abstrakte Schuld. Einwendungen aus dem Deckungsverhältnis oder Valutaverhältnis kann der Angewiesene gegenüber dem Anweisungsempfänger nicht erheben. Entscheidungstexte 5 Ob 646/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 5 Ob 646/76 Veröff: QuHGZ 1977 H1-2,149 3 Ob 615/81 ... mehr lesen...
Die Kläger begehrten Verurteilung des beklagten Masseverwalters, einzuwilligen, daß von der Sparkasse M. von dem auf Grund der Vereinbarung vom 9. Mai 1965 treuhändig empfangenen Betrag von 10.800 S ein Teil von je 2400 S an die Kläger ausgezahlt werde. Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen. Die Gemeinschuldnerin habe die Absicht gehabt, von Ladislaus A. ein großes Grundstück um 680.000 S zu kaufen und dieses nach Parzellierung und Aufschließung zum Teil als Baugrund an... mehr lesen...
Norm: ABGB §1402ABGB §1435
Rechtssatz: Der durch einen Betrag des Anweisungsempfängers (Fälschung der laut Akkreditiv vorzulegenden Frachtdokumente) zur Annahme veranlaßte Angewiesene, kann sich durch Erlag der vom Anweisenden empfangenen Deckung zu Gericht wegen zweifelhafter Rechtslage gegenüber Anweisenden und Anweisungsempfänger befreien. Entscheidungstexte 6 Ob 162/58 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1402ABGB §1435
Rechtssatz: Es mag Fälle geben, in denen der Angewiesene einen Rückforderungsanpruch nur gegen den Anweisenden, nicht aber gegen den Empfänger richten kann. Das folgt schon daraus, dass die Anweisung abstrakt erfolgen kann und die Zahlung des Angewiesenen dann unabhängig sowohl vom Valutaverhältnis (zwischen Anweisendem und Empfänger) als auch vom Deckungsverhältnis (zwischen Anweisendem und Angewiesenem) erfolgt. Das... mehr lesen...
Norm: ABGB §1402
Rechtssatz: Zum § 1402 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 515/55 Entscheidungstext OGH 02.11.1955 3 Ob 515/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0033082 Dokumentnummer JJR_19551102_OGH0002_0030OB00515_5500000_002 mehr lesen...
Das Erstgericht hat festgestellt, daß der seitens der Österreichischen Länderbank in Wien zu 9 Nc 60/53 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien gemäß § 1425 ABGB. erlegte Betrag von 24.853 S nicht zum Vermögen des Gemeinschuldners Georg S. bzw. zur Konkursmasse in S 28/53 des Landesgerichtes f. ZRS. Graz gehöre, und hat den Masseverwalter zur Erteilung seiner Zustimmung zur Ausfolgung des obgenannten Betrages an die Klägerin und zur Zahlung von 5% Zinsen aus 24.853 S ab 7. Oktober 1953... mehr lesen...
Norm: ABGB §1402KO §44
Rechtssatz: Aussonderungsrecht des Gläubigers auf Grund eines Devisenüberweisungsauftrages des Gemeinschuldners an eine Bank, wenn sowohl hievon als auch von der Annahmeerklärung der Bank der Gläubiger vor der Konkurseröffnung verständigt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 504/54 Entscheidungstext OGH 14.10.1954 2 Ob 504/54 Veröff: SZ 27/260 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Verurteilung beider Beklagten zur ungeteilten Hand zur Herausgabe von 80 fm entästetem Rundholz mit der Begründung: , er habe einem Ing. L. zwei Waggon Schnittholz verkauft, wofür ihm Ing. L. den Betrag von 31.000 S schulde. Ing. L. habe vom Erstbeklagten Rundholz gekauft, diesem für 80 fm Rundholz einen PKW. als Zahlung übergeben und den Erstbeklagten angewiesen, 80 fm entästetes Rundholz dem Kläger auszufolgen. Der Erstbeklagte habe diese Anweisung angenommen, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1402
Rechtssatz: Eine angenommene Anweisung wirkt als selbständiger Verpflichtungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 653/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 3 Ob 653/52 Veröff: SZ 25/264 5 Ob 646/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 5 Ob 646/76 Vgl auch; Veröff: QuHGZ 1977 H1-2,149 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1402
Rechtssatz: Der Angewiesene kann dem Empfänger einer titulierten Anweisung die Einwendungen entgegensetzten, die sich aus dem Inhalt der Anweisung ergeben. Entscheidungstexte 1 Ob 1065/26 Entscheidungstext OGH 11.01.1927 1 Ob 1065/26 Veröff: SZ 8/9 4 Ob 569/79 Entscheidungstext OGH 27.11.1979 4 Ob 569/79 ... mehr lesen...