Der Kläger erwarb von der Beklagten mit Kaufvertrag vom 7. August 1970 um 50 000 DM eine Eigentumswohnung in B. In der Folge machte die Beklagte von dem ihr im Punkt XVII des Kaufvertrages unter bestimmten Bedingungen eingeräumten Wiederkaufsrecht Gebrauch. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 17. April 1974, GZ 1 g 45/74-19, wurde der nunmehrige Kläger schuldig erkannt, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten der Beklagten an den ihm gehörigen 405/10 900 Anteilen der Liegensc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1069
Rechtssatz: Die Sonderregelung des § 1069 ABGB beschränkt die Haftung des ursprünglichen Käufers auf den Fall der verschuldeten Wertminderung oder der verschuldeten Vereitelung der Rückgabe der Kaufsache. Eine darüber hinausgehende Haftung des Wiederverkäufers für die dem Wiederkäufer durch die Geltendmachung seines Wiederkaufsrechtes verursachten Auslagen besteht nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §1068ABGB §1069
Rechtssatz: Auch der durch einseitige Erklärung zustande gekommene Wiederkauf ist ein bereits beim ursprünglichen Vertragsabschluß vereinbarter Kauf, auf den die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen und die Regelung über die Gefahrtragung beim Kauf anzuwenden sind. Entscheidungstexte 7 Ob 605/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 7 Ob 605/78... mehr lesen...