Norm
ABGB §922Rechtssatz
Auch der durch einseitige Erklärung zustande gekommene Wiederkauf ist ein bereits beim ursprünglichen Vertragsabschluß vereinbarter Kauf, auf den die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen und die Regelung über die Gefahrtragung beim Kauf anzuwenden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0018571Dokumentnummer
JJR_19780629_OGH0002_0070OB00605_7800000_001