RS OGH 1978/6/29 7Ob605/78

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Veröffentlicht am 29.06.1978
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Norm

ABGB §922
ABGB §1068
ABGB §1069

Rechtssatz

Auch der durch einseitige Erklärung zustande gekommene Wiederkauf ist ein bereits beim ursprünglichen Vertragsabschluß vereinbarter Kauf, auf den die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen und die Regelung über die Gefahrtragung beim Kauf anzuwenden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0018571

Dokumentnummer

JJR_19780629_OGH0002_0070OB00605_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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