Norm: ABGB §1006ABGB §1007ABGB §1016
Rechtssatz: Lag nicht etwa eine offene, unbegrenzte Vollmacht vor, die lediglich im Innenverhältnis beschränkt war, sondern nur eine beschränkte Einzelvollmacht im Sinne der §§ 1006, 1007 ABGB, kann der Gewaltgeber nur im Rahmen dieser Bevollmächtigung durch Vertrag verpflichtet werden. Wer ohne Kenntnis der Vollmachtserteilung oder des Vollmachtsumfanges im Vertrauen auf die Angabe des angeblich Bevollmächt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1006ABGB §1008ZPO §31NO §3
Rechtssatz: Die Mitwirkung bei der Errichtung eines vollstreckbaren Notariatsaktes und die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses gehört nicht zu den im § 1008 erster Satz ABGB aufgezählten Geschäften, für deren Vornahme eine Gattungsvollmacht erforderlich ist. Zur Vornahme dieser Geschäfte genügt vielmehr eine allgemeine Vollmacht (vgl Stanzl in Klang 2. Auflage IV/1 S 809 f). Entscheidung... mehr lesen...
Der Beklagte, der Eigentümer der EZ. 662 Grundbuch T. war, wollte diese Liegenschaft verkaufen. Von diesen Verkaufsabsichten hat auch Franz Sch. erfahren, der selbst dieses Grundstück erwerben wollte. Als dem Franz Sch. bekannt wurde, daß es sich um ein größeres Grundstück handelt, als er selbst zu erwerben in der Lage wäre, traf er mit dem Beklagten eine Vereinbarung, wonach ihm dieser mit einem Anbot von 24 S pro m2 bis 1. März 1949 im Wort blieb und Franz Sch. berechtigt sein sollt... mehr lesen...
Maria W. wurde bei einem Kraftwagenunfall am 6. Jänner 1949 schwer verletzt und bewußtlos. Sie starb am 12. Jänner 1949, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben. Am 11. Jänner 1949 brachte der Klagevertreter, der im Besitz einer im Jahre 1948 von der Klägerin ausgestellten allgemeinen Prozeßvollmacht war, im Auftrag ihres Gatten gegen die Beklagten als Halter der an dem Unfall beteiligten Kraftfahrzeuge eine Klage auf Zahlung eines Schmerzengeldes ein. Das Erstgericht wies die K... mehr lesen...
K. O. ist seit Mitte Februar 1944 als Unteroffizier der deutschen Wehrmacht vermißt. Am 19. Jänner 1944 hatte der Beklagte geheiratet. Da seine Schwester J. P. gegen die Beklagte namens ihres vermißten Bruders K. O. eine Ehescheidungsklage einbringen wollte, weil diese ein Kind zur Welt gebracht hatte, das K. O. unmöglich gezeugt haben konnte, erwirkte sie den Beschluß des Bezirksgerichtes F. vom 9. Jänner 1945, 2 P 7/45-1, womit sie gemäß § 276 ABGB. zum Kurator des vermißten Klägers... mehr lesen...