Im aktuellen Mängelkatalog 2009 für alle Fahrzeugklassen steht auf Seite 235 Punkt C.2 Krafträder (Klassen L1e bis L5e) müßen eine oder zwei Begrenzungsleuchten (ausgenommen L1e, die vor dem 01.Jänner 1995 genehmigt wurden) haben. Das ist für die Fahrzeugk... mehr lesen...
§ 14 KFG (3) Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch g... mehr lesen...