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Berufen sich AelternEltern oder GroßälternGroßeltern auf ihr Unvermögen zur Bestellung eines anständigen Heirathsgutes;einer angemessenen Ausstattung, so soll auf Ansuchen der Brautpersonenhat das Gericht die Umständeauf Antrag des Ausstattungsberechtigten, jedoch ohne strenge ErforschungUntersuchung des VermögenstandesVermögensstands, untersuchen, und hiernach ein angemessenes Heirathsgut bestimmen, oder die Aeltern und Großältern davon freysprechendarüber zu entscheiden.
Berufen sich AelternEltern oder GroßälternGroßeltern auf ihr Unvermögen zur Bestellung eines anständigen Heirathsgutes;einer angemessenen Ausstattung, so soll auf Ansuchen der Brautpersonenhat das Gericht die Umständeauf Antrag des Ausstattungsberechtigten, jedoch ohne strenge ErforschungUntersuchung des VermögenstandesVermögensstands, untersuchen, und hiernach ein angemessenes Heirathsgut bestimmen, oder die Aeltern und Großältern davon freysprechendarüber zu entscheiden.