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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Stiftungsvermögen
§ 4. Der Privatstiftung muß ein Vermögen im Wert von mindestens einer Million Schilling70 000 Euro gewidmet werden.
Stiftungsvermögen
§ 4. Der Privatstiftung muß ein Vermögen im Wert von mindestens einer Million Schilling70 000 Euro gewidmet werden.