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Aufsichtsbeschwerden sind(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 69/1999)Anmerkung, soweit sie nicht nach Paragraph 15Absatz 2, StPOaufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. zu behandeln und in das Bs-Register einzutragen sind69 aus 1999, zum Jv-Register zu nehmen. Aufsichtsbeschwerden, die mit Rechtsmitteln verbunden sind, werden beim Rechtsmittelgericht nur dann in das Jv-Register eingetragen, wenn der Senat eine Anzeige an den Präsidenten des Gerichtshofes beschließt.)
Aufsichtsbeschwerden sind(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 69/1999)Anmerkung, soweit sie nicht nach Paragraph 15Absatz 2, StPOaufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. zu behandeln und in das Bs-Register einzutragen sind69 aus 1999, zum Jv-Register zu nehmen. Aufsichtsbeschwerden, die mit Rechtsmitteln verbunden sind, werden beim Rechtsmittelgericht nur dann in das Jv-Register eingetragen, wenn der Senat eine Anzeige an den Präsidenten des Gerichtshofes beschließt.)