§ 366 Geo. Register der Oberlandesgerichte

Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.12.9999
Bei den Oberlandesgerichten sind folgende Register zu führen, die als GeoFormblätter die nachfolgenden Nummern tragen:

Jv für Justizverwaltungssachen: Nr. 109;

Pers für Personalakten: Nr. 123;

Ds für Dienststrafsachen: Nr. 122;

R für Rechtsmittel in Zivilsachen, einschließlich der Berufungen: Nr. 108;

SR für Sachen der Revisorinnen und Revisoren: Nr. 109;

Bs für Rechtsmittel in Strafsachen: Nr. 119;

Nc und Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen bürgerlichen und Strafsachen: Nr. 109.

  1. (1)Absatz einsBei allen Oberlandesgerichten sind, soweit die fraglichen Geschäfte bei den einzelnen Gerichten überhaupt vorkommen, folgende Register elektronisch zu führen:
    1. 1.Ziffer einsJv für Justizverwaltungssachen,
    2. 2.Ziffer 2Pers für Personalakten,
    3. 3.Ziffer 3R für Rechtsmittel in Zivilsachen mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialrechtssachen,
    4. 4.Ziffer 4Ra für Rechtsmittel in Arbeitsrechtssachen,
    5. 5.Ziffer 5Rs für Rechtsmittel in Sozialrechtssachen,
    6. 6.Ziffer 6Bs für Rechtsmittel in Strafsachen,
    7. 7.Ziffer 7Rev für Sachen der Revisorinnen und Revisoren,
    8. 8.Ziffer 8Fsc für Fristsetzungsanträge in Zivilsachen,
    9. 9.Ziffer 9Fss für Fristsetzungsanträge in Strafsachen,
    10. 10.Ziffer 10Hc für Rechtshilfesachen in Zivilsachen,
    11. 11.Ziffer 11Hs für Rechtshilfesachen in Strafsachen,
    12. 12.Ziffer 12Uv für Unterhaltsvorschüsse,
    13. 13.Ziffer 13Nc für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Zivilsachen und
    14. 14.Ziffer 14Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Strafsachen.
  2. (2)Absatz 2Darüber hinaus sind das Register Ds für Disziplinarsachen sowie beim Oberlandesgericht Wien auch die Register Kt und Nkt für Kartellsachen zu führen.

Stand vor dem 30.06.2013

In Kraft vom 01.12.2012 bis 30.06.2013
Bei den Oberlandesgerichten sind folgende Register zu führen, die als GeoFormblätter die nachfolgenden Nummern tragen:

Jv für Justizverwaltungssachen: Nr. 109;

Pers für Personalakten: Nr. 123;

Ds für Dienststrafsachen: Nr. 122;

R für Rechtsmittel in Zivilsachen, einschließlich der Berufungen: Nr. 108;

SR für Sachen der Revisorinnen und Revisoren: Nr. 109;

Bs für Rechtsmittel in Strafsachen: Nr. 119;

Nc und Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen bürgerlichen und Strafsachen: Nr. 109.

  1. (1)Absatz einsBei allen Oberlandesgerichten sind, soweit die fraglichen Geschäfte bei den einzelnen Gerichten überhaupt vorkommen, folgende Register elektronisch zu führen:
    1. 1.Ziffer einsJv für Justizverwaltungssachen,
    2. 2.Ziffer 2Pers für Personalakten,
    3. 3.Ziffer 3R für Rechtsmittel in Zivilsachen mit Ausnahme der Arbeits- und Sozialrechtssachen,
    4. 4.Ziffer 4Ra für Rechtsmittel in Arbeitsrechtssachen,
    5. 5.Ziffer 5Rs für Rechtsmittel in Sozialrechtssachen,
    6. 6.Ziffer 6Bs für Rechtsmittel in Strafsachen,
    7. 7.Ziffer 7Rev für Sachen der Revisorinnen und Revisoren,
    8. 8.Ziffer 8Fsc für Fristsetzungsanträge in Zivilsachen,
    9. 9.Ziffer 9Fss für Fristsetzungsanträge in Strafsachen,
    10. 10.Ziffer 10Hc für Rechtshilfesachen in Zivilsachen,
    11. 11.Ziffer 11Hs für Rechtshilfesachen in Strafsachen,
    12. 12.Ziffer 12Uv für Unterhaltsvorschüsse,
    13. 13.Ziffer 13Nc für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Zivilsachen und
    14. 14.Ziffer 14Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Strafsachen.
  2. (2)Absatz 2Darüber hinaus sind das Register Ds für Disziplinarsachen sowie beim Oberlandesgericht Wien auch die Register Kt und Nkt für Kartellsachen zu führen.

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