§ 147 Geo. Bewilligungsstampiglien

Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsFür gekürzte Ausfertigungen sind folgende Stampiglien zu verwenden, deren Platten zur leichteren Unterscheidung verschiedene Farben tragen:
    1. a)Litera aAllgemeine Bewilligungsstampiglie (grün):

Beschluß.

Das Gericht bewilligt diesen Antrag. Die Kosten des Antragstellers werden mit ...,... Euro bestimmt.

Bezirksgericht Feldbach, Abt. 2,

am ...................... 20....

  1. b)Litera b

    Handelsgericht Wien,

    Wien, I., Riemergasse 7, Abt. 4,Wien, römisch eins., Riemergasse 7, Abt. 4,

    am ..................... 20....

    1. c)Litera c

      Bezirksgericht Innere Stadt-Wien

      Wien, 1., Riemergasse 7, Abt. 3,

      am ..................... 20....

      1. d)Litera d

        Handelsgericht Wien,

        Wien I. Riemergasse 7, Abt. 3,Wien römisch eins. Riemergasse 7, Abt. 3,

        am ................... 20....

        1. e)Litera e

          Bezirksgericht Liesing, Abt. 2,

          am ................. 20....

          1. (2)Absatz 2Die unter d) genannte Stampiglie ist auch dann zu verwenden, wenn der Antrag auf Pfändung und Überweisung beim Exekutionsgerichte gestellt wird, über die Überweisung aber erst später entschieden wird. In letzterem Fall sind die Worte dem Exekutionsgerichte zu streichen. Für stark beschäftigte Exekutionsgerichte kann die Stampiglie auch ohne diese Worte hergestellt werden. Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Exekutionsgericht, so hat es den Abdruck der unter d) genannten Stampiglie so anzubringen, daß entweder rechts oder unterhalb Raum für den Abdruck der unter e) genannten Stampiglie bleibt.Die unter d) genannte Stampiglie ist auch dann zu verwenden, wenn der Antrag auf Pfändung und Überweisung beim Exekutionsgerichte gestellt wird, über die Überweisung aber erst später entschieden wird. In letzterem Fall sind die Worte “dem Exekutionsgerichte” zu streichen. Für stark beschäftigte Exekutionsgerichte kann die Stampiglie auch ohne diese Worte hergestellt werden. Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Exekutionsgericht, so hat es den Abdruck der unter d) genannten Stampiglie so anzubringen, daß entweder rechts oder unterhalb Raum für den Abdruck der unter e) genannten Stampiglie bleibt.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2013
  1. (1)Absatz einsFür gekürzte Ausfertigungen sind folgende Stampiglien zu verwenden, deren Platten zur leichteren Unterscheidung verschiedene Farben tragen:
    1. a)Litera aAllgemeine Bewilligungsstampiglie (grün):

Beschluß.

Das Gericht bewilligt diesen Antrag. Die Kosten des Antragstellers werden mit ...,... Euro bestimmt.

Bezirksgericht Feldbach, Abt. 2,

am ...................... 20....

  1. b)Litera b

    Handelsgericht Wien,

    Wien, I., Riemergasse 7, Abt. 4,Wien, römisch eins., Riemergasse 7, Abt. 4,

    am ..................... 20....

    1. c)Litera c

      Bezirksgericht Innere Stadt-Wien

      Wien, 1., Riemergasse 7, Abt. 3,

      am ..................... 20....

      1. d)Litera d

        Handelsgericht Wien,

        Wien I. Riemergasse 7, Abt. 3,Wien römisch eins. Riemergasse 7, Abt. 3,

        am ................... 20....

        1. e)Litera e

          Bezirksgericht Liesing, Abt. 2,

          am ................. 20....

          1. (2)Absatz 2Die unter d) genannte Stampiglie ist auch dann zu verwenden, wenn der Antrag auf Pfändung und Überweisung beim Exekutionsgerichte gestellt wird, über die Überweisung aber erst später entschieden wird. In letzterem Fall sind die Worte dem Exekutionsgerichte zu streichen. Für stark beschäftigte Exekutionsgerichte kann die Stampiglie auch ohne diese Worte hergestellt werden. Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Exekutionsgericht, so hat es den Abdruck der unter d) genannten Stampiglie so anzubringen, daß entweder rechts oder unterhalb Raum für den Abdruck der unter e) genannten Stampiglie bleibt.Die unter d) genannte Stampiglie ist auch dann zu verwenden, wenn der Antrag auf Pfändung und Überweisung beim Exekutionsgerichte gestellt wird, über die Überweisung aber erst später entschieden wird. In letzterem Fall sind die Worte “dem Exekutionsgerichte” zu streichen. Für stark beschäftigte Exekutionsgerichte kann die Stampiglie auch ohne diese Worte hergestellt werden. Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Exekutionsgericht, so hat es den Abdruck der unter d) genannten Stampiglie so anzubringen, daß entweder rechts oder unterhalb Raum für den Abdruck der unter e) genannten Stampiglie bleibt.

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