§ 3 ZLSG

Zivilluftfahrt-Statistikgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1972 bis 31.12.9999
Paragraph 3,

Als Erhebungsmerkmale können erfragt werden:

  1. (1)Absatz einsBei den Erhebungen gemäß § 2 lit. a im Bereiche des Fluglinien- und Bedarfsverkehrs:Bei den Erhebungen gemäß Paragraph 2, Litera a, im Bereiche des Fluglinien- und Bedarfsverkehrs:
    1. a)Litera adas Verkehrsvolumen;
    2. b)Litera bdie Flugbewegungen;
    3. c)Litera cdie angebotene Sitzplatz- und Nutzlastkapazität;
    4. d)Litera ddie für die Berechnung der Fluggast- bzw. Luftfrachtströme erforderlichen Angaben.
  2. (2)Absatz 2Bei den Erhebungen gemäß § 2 lit. a im Bereiche der Allgemeinen Luftfahrt:Bei den Erhebungen gemäß Paragraph 2, Litera a, im Bereiche der Allgemeinen Luftfahrt:
    1. a)Litera adie Flugbewegungen;
    2. b)Litera bdie Art und der Zweck der durchgeführten Flüge;
    3. c)Litera cdie Zahl der Flugstunden.
  3. (3)Absatz 3Bei den Erhebungen gemäß § 2 lit. b:Bei den Erhebungen gemäß Paragraph 2, Litera b, :,
    1. a)Litera ader Bestand an Zivilluftfahrzeugen gegliedert nach Type und Baujahr sowie nach Verwendungsarten und Kapazität und weiters die Flugzeiten;
    2. b)Litera bdie Personalstände und die Arbeitsstunden;
    3. c)Litera cdie Umsätze;
    4. d)Litera ddie Lohn- und Gehaltssummen;
    5. e)Litera edie Zahl und die Kategorie der beförderten Fluggäste.
  4. (4)Absatz 4Bei den Erhebungen gemäß § 2 lit. c:Bei den Erhebungen gemäß Paragraph 2, Litera c, :,
    1. a)Litera adie Art der Zivilluftfahrt-Personalausweise;
    2. b)Litera bdie Zahl der Starts und der Flugstunden;
    3. c)Litera cdie Art und der Zweck der durchgeführten Flüge;
    4. d)Litera ddas Alter, das Geschlecht und der Beruf des zivilen Luftfahrtpersonals.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1972 bis 31.12.9999
Paragraph 3,

Als Erhebungsmerkmale können erfragt werden:

  1. (1)Absatz einsBei den Erhebungen gemäß § 2 lit. a im Bereiche des Fluglinien- und Bedarfsverkehrs:Bei den Erhebungen gemäß Paragraph 2, Litera a, im Bereiche des Fluglinien- und Bedarfsverkehrs:
    1. a)Litera adas Verkehrsvolumen;
    2. b)Litera bdie Flugbewegungen;
    3. c)Litera cdie angebotene Sitzplatz- und Nutzlastkapazität;
    4. d)Litera ddie für die Berechnung der Fluggast- bzw. Luftfrachtströme erforderlichen Angaben.
  2. (2)Absatz 2Bei den Erhebungen gemäß § 2 lit. a im Bereiche der Allgemeinen Luftfahrt:Bei den Erhebungen gemäß Paragraph 2, Litera a, im Bereiche der Allgemeinen Luftfahrt:
    1. a)Litera adie Flugbewegungen;
    2. b)Litera bdie Art und der Zweck der durchgeführten Flüge;
    3. c)Litera cdie Zahl der Flugstunden.
  3. (3)Absatz 3Bei den Erhebungen gemäß § 2 lit. b:Bei den Erhebungen gemäß Paragraph 2, Litera b, :,
    1. a)Litera ader Bestand an Zivilluftfahrzeugen gegliedert nach Type und Baujahr sowie nach Verwendungsarten und Kapazität und weiters die Flugzeiten;
    2. b)Litera bdie Personalstände und die Arbeitsstunden;
    3. c)Litera cdie Umsätze;
    4. d)Litera ddie Lohn- und Gehaltssummen;
    5. e)Litera edie Zahl und die Kategorie der beförderten Fluggäste.
  4. (4)Absatz 4Bei den Erhebungen gemäß § 2 lit. c:Bei den Erhebungen gemäß Paragraph 2, Litera c, :,
    1. a)Litera adie Art der Zivilluftfahrt-Personalausweise;
    2. b)Litera bdie Zahl der Starts und der Flugstunden;
    3. c)Litera cdie Art und der Zweck der durchgeführten Flüge;
    4. d)Litera ddas Alter, das Geschlecht und der Beruf des zivilen Luftfahrtpersonals.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten