§ 6 AVAsG

Schutz der Arbeits- und Versammlungsfreiheit - Antiterrorgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.04.1930 bis 31.12.9999

(Anm.: § 6 Änderung des Gesetzes betreffend strafrechtliche Bestimmungen zum Schutze der Wahl- und Versammlungsfreiheit, RGBl. Nr. 17/1907)

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.04.1930 bis 31.12.9999

(Anm.: § 6 Änderung des Gesetzes betreffend strafrechtliche Bestimmungen zum Schutze der Wahl- und Versammlungsfreiheit, RGBl. Nr. 17/1907)

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