§ 7 BVAPMG Vollziehung

Verbot von Anti-Personen-Minen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1.

hinsichtlich des § 3 Abs. 1 der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Landesverteidigung,

2.

hinsichtlich der §§ 5 und 6 der Bundesminister für Justiz und

3.

hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Inneres.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1.

hinsichtlich des § 3 Abs. 1 der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Landesverteidigung,

2.

hinsichtlich der §§ 5 und 6 der Bundesminister für Justiz und

3.

hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Inneres.

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