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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Bestellung eines verantwortlichen Leiters oder Stellvertreters für den Betrieb einer öffentlichen Apotheke auf Grund der gesetzlichen Vorschriften erfolgt durch die Behörde nach Einholung eines Vorschlages der zuständigen Standesvertretung über die zu bestellende Person.
Die Bestellung eines verantwortlichen Leiters oder Stellvertreters für den Betrieb einer öffentlichen Apotheke auf Grund der gesetzlichen Vorschriften erfolgt durch die Behörde nach Einholung eines Vorschlages der zuständigen Standesvertretung über die zu bestellende Person.