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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Fortbetrieb der Apotheke während eines Konkursverfahrens für Rechnung der Konkursmasse sowie während einer exekutiven Zwangsverwaltung durch einen Dritten oder während einer exekutiven Zwangsverwaltung erfolgt auf Grundlage der Konzession des Schuldners.
Während der Dauer einer Verlassenschaftsabhandlung bedarf es zur Fortführung einer öffentlichen Apotheke für Rechnung der Masse keiner neuen Konzession.
Der Fortbetrieb der Apotheke während eines Konkursverfahrens für Rechnung der Konkursmasse sowie während einer exekutiven Zwangsverwaltung durch einen Dritten oder während einer exekutiven Zwangsverwaltung erfolgt auf Grundlage der Konzession des Schuldners.
Während der Dauer einer Verlassenschaftsabhandlung bedarf es zur Fortführung einer öffentlichen Apotheke für Rechnung der Masse keiner neuen Konzession.