Unfalluntersuchungsgesetz (UnfUG) Fundstelle

Unfalluntersuchungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2020 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 23.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2012
  3. § 0 gültig von 16.05.2012 bis 22.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2012
  4. § 0 gültig von 01.01.2006 bis 15.05.2012

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 1

Gegenstand

§ 2

Errichtung der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (Anm.: Errichtung der unabhängigen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes)

§ 3

Organisation der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes

§ 4

Ziel einer Sicherheitsuntersuchung

2. Abschnitt
Bestimmungen über Sicherheitsuntersuchungen in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen
(Anm.: Bestimmungen über die Sicherheitsuntersuchungen in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen)

§ 5

Begriffsbestimmungen

§ 6

Grundsätze des Verfahrens einer Sicherheitsuntersuchung

§ 7

Befangenheit

§ 8

Verschwiegenheitsverpflichtung

§ 9

Einleitung der Sicherheitsuntersuchung

§ 10

Beiziehung von Sachverständigen und Dolmetschern

§ 11

Untersuchungsbefugnisse

§ 12

Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Anm.: Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Schifffahrtsaufsicht)

§ 13

Dokumentation

§ 14

Stellungnahmeverfahren

§ 15

Untersuchungsbericht

§ 16

Sicherheitsempfehlung

§ 17

Wiederaufnahme der Sicherheitsuntersuchung

§ 18

Aufbewahrungspflichten

§ 19

Sicherheitsbericht

§ 20

Vorfallstatistik

(Anm.:

§ 20a

Zusammenarbeit im Bereich Schiene mit Untersuchungsstellen anderer Mitgliedstaaten)

3. Abschnitt
Bestimmungen über Sicherheitsuntersuchungen im Bereich der Zivilluftfahrt

§ 21

Durchführungsbestimmung

§ 22

Zusammenarbeit der Behörden in der Europäischen Union (Anm.: Zusammenarbeit der Behörden)

§ 23

Zusammenarbeit mit Behörden in Drittländern

§ 24

Untersuchungsberichte aus Drittländern

4. Abschnitt
Einrichtung eines Verkehrssicherheitsbeirates

§ 25

Verkehrssicherheitsbeirat

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 26

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 27

Strafbestimmung

§ 28

Übergangsbestimmung (Anm.: Übergangsbestimmungen)

§ 29

Personalregelungen für Bundesbedienstete

§ 30

Verweisung

§ 31

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 32

Vollziehung

§ 33

Inkrafttreten

Stand vor dem 22.12.2020

In Kraft vom 16.05.2012 bis 22.12.2020
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 23.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2012
  3. § 0 gültig von 16.05.2012 bis 22.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2012
  4. § 0 gültig von 01.01.2006 bis 15.05.2012

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 1

Gegenstand

§ 2

Errichtung der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (Anm.: Errichtung der unabhängigen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes)

§ 3

Organisation der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes

§ 4

Ziel einer Sicherheitsuntersuchung

2. Abschnitt
Bestimmungen über Sicherheitsuntersuchungen in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen
(Anm.: Bestimmungen über die Sicherheitsuntersuchungen in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen)

§ 5

Begriffsbestimmungen

§ 6

Grundsätze des Verfahrens einer Sicherheitsuntersuchung

§ 7

Befangenheit

§ 8

Verschwiegenheitsverpflichtung

§ 9

Einleitung der Sicherheitsuntersuchung

§ 10

Beiziehung von Sachverständigen und Dolmetschern

§ 11

Untersuchungsbefugnisse

§ 12

Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Anm.: Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Schifffahrtsaufsicht)

§ 13

Dokumentation

§ 14

Stellungnahmeverfahren

§ 15

Untersuchungsbericht

§ 16

Sicherheitsempfehlung

§ 17

Wiederaufnahme der Sicherheitsuntersuchung

§ 18

Aufbewahrungspflichten

§ 19

Sicherheitsbericht

§ 20

Vorfallstatistik

(Anm.:

§ 20a

Zusammenarbeit im Bereich Schiene mit Untersuchungsstellen anderer Mitgliedstaaten)

3. Abschnitt
Bestimmungen über Sicherheitsuntersuchungen im Bereich der Zivilluftfahrt

§ 21

Durchführungsbestimmung

§ 22

Zusammenarbeit der Behörden in der Europäischen Union (Anm.: Zusammenarbeit der Behörden)

§ 23

Zusammenarbeit mit Behörden in Drittländern

§ 24

Untersuchungsberichte aus Drittländern

4. Abschnitt
Einrichtung eines Verkehrssicherheitsbeirates

§ 25

Verkehrssicherheitsbeirat

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 26

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 27

Strafbestimmung

§ 28

Übergangsbestimmung (Anm.: Übergangsbestimmungen)

§ 29

Personalregelungen für Bundesbedienstete

§ 30

Verweisung

§ 31

Sprachliche Gleichbehandlung

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§ 33

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