§ 20 Sts-G

Stipendienstiftungs-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.12.2005 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz tritt mit Kundmachung in Kraft. Die operative Tätigkeit der Stipendienstiftung beginnt mit Überweisung der Mittel gemäß § 4 Abs.1.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.12.2005 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz tritt mit Kundmachung in Kraft. Die operative Tätigkeit der Stipendienstiftung beginnt mit Überweisung der Mittel gemäß § 4 Abs.1.

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