§ 10 SRLG In-Kraft-Treten

Sonderrechnungslegungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2007 bis 31.12.9999

Getrennte Konten zur Erfassung der Kosten und Erlöse verschiedener Geschäftsbereiche (§ 5) sind erstmals in dem Geschäftsjahr zu führen, das nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes beginnt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2007 bis 31.12.9999

Getrennte Konten zur Erfassung der Kosten und Erlöse verschiedener Geschäftsbereiche (§ 5) sind erstmals in dem Geschäftsjahr zu führen, das nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes beginnt.

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