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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Stempelgebühren- und Abgabenfreiheit
§ 16. Begehren auf Mitteilung und Mitteilungen von UmweltdatenUmweltinformationen nach diesem Bundesgesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Stempelgebühren des Bundes und von Bundesverwaltungsabgaben.
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