§ 13 TNG 2011 Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge

Teilzeitnutzungsgesetz 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.02.2011 bis 31.12.9999

Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.02.2011 bis 31.12.9999

Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.

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