§ 11 TNG 2011 Kostenfreiheit des Rücktritts

Teilzeitnutzungsgesetz 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.02.2011 bis 31.12.9999

Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff vom Vertrag zurück, so dürfen ihm keine Kosten auferlegt werden. Wurde vor dem Rücktritt bereits eine Leistung an ihn erbracht, so muss er dafür kein Entgelt entrichten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.02.2011 bis 31.12.9999

Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff vom Vertrag zurück, so dürfen ihm keine Kosten auferlegt werden. Wurde vor dem Rücktritt bereits eine Leistung an ihn erbracht, so muss er dafür kein Entgelt entrichten.

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