§ 45 SpkG

Sparkassengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999
Paragraph 45,

Im § 1 Abs. 2 und § 17 Abs. 3 werden die Verweise auf „§ 12 Abs. 6 KWG“ und „§ 12 Abs. 7 KWG“ durch „§ 23 Abs. 4 und 5 BWG“ und „§ 23 Abs. 7 BWG“ ersetzt; Im Paragraph eins, Absatz 2 und Paragraph 17, Absatz 3, werden die Verweise auf „§ 12 Absatz 6, KWG“ und „§ 12 Absatz 7, KWG“ durch „§ 23 Absatz 4 und 5 BWG“ und „§ 23 Absatz 7, BWG“ ersetzt;

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.9999
Paragraph 45,

Im § 1 Abs. 2 und § 17 Abs. 3 werden die Verweise auf „§ 12 Abs. 6 KWG“ und „§ 12 Abs. 7 KWG“ durch „§ 23 Abs. 4 und 5 BWG“ und „§ 23 Abs. 7 BWG“ ersetzt; Im Paragraph eins, Absatz 2 und Paragraph 17, Absatz 3, werden die Verweise auf „§ 12 Absatz 6, KWG“ und „§ 12 Absatz 7, KWG“ durch „§ 23 Absatz 4 und 5 BWG“ und „§ 23 Absatz 7, BWG“ ersetzt;

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