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Legende:
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zuerkannt werden. Das Gewicht oder die LadeflächeFrachtvolumen der anläßlichanlässlich der Übersiedlung durchgeführten Transporte dürfendarf insgesamt die in Abs. 1 festgesetztenfestgelegten Höchstsätze nicht übersteigen.zuerkannt werden. Das Gewicht oder die LadeflächeFrachtvolumen der anläßlichanlässlich der Übersiedlung durchgeführten Transporte dürfendarf insgesamt die in Absatz eins, festgesetztenfestgelegten Höchstsätze nicht übersteigen.
zuerkannt werden. Das Gewicht oder die LadeflächeFrachtvolumen der anläßlichanlässlich der Übersiedlung durchgeführten Transporte dürfendarf insgesamt die in Abs. 1 festgesetztenfestgelegten Höchstsätze nicht übersteigen.zuerkannt werden. Das Gewicht oder die LadeflächeFrachtvolumen der anläßlichanlässlich der Übersiedlung durchgeführten Transporte dürfendarf insgesamt die in Absatz eins, festgesetztenfestgelegten Höchstsätze nicht übersteigen.