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Eine beachtliche Patientenverfügung gemäß § 8 ist bei der Ermittlung des Patientenwillens umso mehr zu beachtenberücksichtigen, je ehermehr sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit Eine Patientenverfügung gemäß Paragraph 8, ist bei der PatientErmittlung des Patientenwillens umso mehr zu berücksichtigen, je mehr sie die Krankheitssituation, auf die sich dieVoraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung beziehterfüllt. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, sowie deren Folgen im Errichtungszeitpunkt einschätzen konnte, wie konkret die medizinischen Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind, beschrieben sind, wie umfassend eine der Errichtung vorangegangene ärztliche Aufklärung war, inwieweit die Verfügung von den Formvorschriften für eine verbindliche Patientenverfügung abweicht, wie häufig die Patientenverfügung erneuert wurde und wie lange die letzte Erneuerung zurückliegt.
Eine beachtliche Patientenverfügung gemäß § 8 ist bei der Ermittlung des Patientenwillens umso mehr zu beachtenberücksichtigen, je ehermehr sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit Eine Patientenverfügung gemäß Paragraph 8, ist bei der PatientErmittlung des Patientenwillens umso mehr zu berücksichtigen, je mehr sie die Krankheitssituation, auf die sich dieVoraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung beziehterfüllt. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, sowie deren Folgen im Errichtungszeitpunkt einschätzen konnte, wie konkret die medizinischen Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind, beschrieben sind, wie umfassend eine der Errichtung vorangegangene ärztliche Aufklärung war, inwieweit die Verfügung von den Formvorschriften für eine verbindliche Patientenverfügung abweicht, wie häufig die Patientenverfügung erneuert wurde und wie lange die letzte Erneuerung zurückliegt.