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§ 7. (1) Wer sich entgegen den Bestimmungen des § 1 eine Kaution bestellen läßtlässt oder den Bestimmungen der §§ 2, 3, und 5, 6 Absatz 1, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wirdist unbeschadet einer allfälligen strafgerichtlichen Verfolgung von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldeiner Geldstrafe bis zu 4 000 S oder mit Arrest bis290 Euro zu sechs Monaten bestraft. Diese Strafen können auch nebeneinander verhängt werdenbestrafen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 7. (1) Wer sich entgegen den Bestimmungen des § 1 eine Kaution bestellen läßtlässt oder den Bestimmungen der §§ 2, 3, und 5, 6 Absatz 1, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wirdist unbeschadet einer allfälligen strafgerichtlichen Verfolgung von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldeiner Geldstrafe bis zu 4 000 S oder mit Arrest bis290 Euro zu sechs Monaten bestraft. Diese Strafen können auch nebeneinander verhängt werdenbestrafen.
(2) Der Versuch ist strafbar.