(1) Wer sich entgegen den Bestimmungen des § 1 eine Kaution bestellen lässt oder den Bestimmungen der §§ 2, 3 und 5 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist unbeschadet einer allfälligen strafgerichtlichen Verfolgung von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu ... mehr lesen...
(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 136/2023)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2023,)Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Dezember 1987 beim Generals... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2)Absatz 2Die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO), BGBl. II Nr. 23/2008, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.Die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 23 aus 2008,, tritt mit Abla... mehr lesen...
§ 7a.Paragraph 7 a, Abweichend von § 17 Abs. 1 AZG kann bei der Verwendung des Kontrollgerätes im Ortslinienverkehr im Sinne des § 24 Abs. 2a KFG unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Aufzeichnungen in der Betriebsstätte aufliegen, von folgenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und der... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Die Lenkerinnen und Lenker folgender Fahrzeuge werden von der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 gemäß Artikel 3 Abs. 2 sowie von der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gemäß Artikel 13 Abs. 1 zur Gänze freigestellt:Die Lenkerinnen und Lenker folgender Fahrzeuge w... mehr lesen...