Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die haushaltsleitenden Organe haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf eine den Grundsätzen gemäß Art. 51 Abs. 8 B-VG in Verbindung mit § 2 entsprechende Bewirtschaftung der zu ihrem Wirkungsbereich zugehörigen Global- und Detailbudgets hinzuwirken.Die haushaltsleitenden Organe haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf eine den Grundsätzen gemäß Artikel 51, Absatz 8, B-VG in Verbindung mit Paragraph 2, entsprechende Bewirtschaftung der zu ihrem Wirkungsbereich zugehörigen Global- und Detailbudgets hinzuwirken.
Die haushaltsleitenden Organe haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf eine den Grundsätzen gemäß Art. 51 Abs. 8 B-VG in Verbindung mit § 2 entsprechende Bewirtschaftung der zu ihrem Wirkungsbereich zugehörigen Global- und Detailbudgets hinzuwirken.Die haushaltsleitenden Organe haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf eine den Grundsätzen gemäß Artikel 51, Absatz 8, B-VG in Verbindung mit Paragraph 2, entsprechende Bewirtschaftung der zu ihrem Wirkungsbereich zugehörigen Global- und Detailbudgets hinzuwirken.