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(1) Die Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich dauert mindestens sieben Monate und umfaßt mindestens 1 000 Stunden theoretische und praktische Ausbildung.
(2) Sie beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:
1. | Spezielle Pflege im Operationsbereich | |||||||||
2. | Allgemeine und spezielle chirurgische Gebiete | |||||||||
3. | Hygiene und Medizintechnik | |||||||||
4. | Planung und Organisation im Operationsbereich | |||||||||
5. | Kommunikation. |
(1) Die Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich dauert mindestens sieben Monate und umfaßt mindestens 1 000 Stunden theoretische und praktische Ausbildung.
(2) Sie beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:
1. | Spezielle Pflege im Operationsbereich | |||||||||
2. | Allgemeine und spezielle chirurgische Gebiete | |||||||||
3. | Hygiene und Medizintechnik | |||||||||
4. | Planung und Organisation im Operationsbereich | |||||||||
5. | Kommunikation. |