§ 66 GuKG

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.12.2032

(1) Die Sonderausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege dauert mindestens ein Jahr und umfaßt mindestens 1 600 Stunden theoretische und praktische Ausbildung.

(2) Sie beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:

1.

Berufsethik und Berufskunde der Kinder- und Jugendlichenpflege

2.

Gesundheits- und Krankenpflege von Kindern und Jugendlichen

3.

Pflege von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen

4.

Hauskrankenpflege bei Kindern und Jugendlichen

5.

Ernährung, Kranken- und Diätkost

6.

Spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie, einschließlich komplementärmedizinische Methoden, bei Kindern und Jugendlichen

7.

Neonatologie

8.

Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene

9.

Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining

10.

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.12.2032

(1) Die Sonderausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege dauert mindestens ein Jahr und umfaßt mindestens 1 600 Stunden theoretische und praktische Ausbildung.

(2) Sie beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:

1.

Berufsethik und Berufskunde der Kinder- und Jugendlichenpflege

2.

Gesundheits- und Krankenpflege von Kindern und Jugendlichen

3.

Pflege von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen

4.

Hauskrankenpflege bei Kindern und Jugendlichen

5.

Ernährung, Kranken- und Diätkost

6.

Spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie, einschließlich komplementärmedizinische Methoden, bei Kindern und Jugendlichen

7.

Neonatologie

8.

Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene

9.

Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining

10.

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten