Art. 1 § 18a OzonG

Ozongesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft, ABl. Nr. L 67/14 vom 9. März 2002 umgesetzt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft, ABl. Nr. L 67/14 vom 9. März 2002 umgesetzt.

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