Art. 1 § 17 OzonG Inkrafttreten

Ozongesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2001 bis 31.12.9999
Inkrafttreten

§ 17.(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 16 Z 1 und Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 10.08.2001

In Kraft vom 01.05.1992 bis 10.08.2001
Inkrafttreten

§ 17.(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 16 Z 1 und Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten