Art. 1 § 17 OzonG Inkrafttreten

Ozongesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2001 bis 31.12.9999
§ 17.Paragraph 17,

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 16 Z 1 und Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 16, Ziffer eins und Ziffer 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 10.08.2001

In Kraft vom 01.05.1992 bis 10.08.2001
§ 17.Paragraph 17,

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 16 Z 1 und Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 16, Ziffer eins und Ziffer 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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