Art. 1 § 17 OzonG

Ozongesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2001 bis 31.12.9999
Inkrafttreten

§ 17.(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 16 Z 1 und Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 10.08.2001

In Kraft vom 01.05.1992 bis 10.08.2001
Inkrafttreten

§ 17.(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 16 Z 1 und Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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