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(1) Die Gebühr für Mühewaltung beträgt
1. | für die Untersuchung samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | bei einer einfachen körperlichen Untersuchung | 30,30 € | ||||||||
b) | bei einer einfachen körperlichen Untersuchung mit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten oder bei einer besonders zeitaufwendigen körperlichen Untersuchung oder bei einer neurologischen oder psychiatrischen Untersuchung | 39,70 € | ||||||||
c) | bei einer einfachen körperlichen Untersuchung mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenderoder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens | 59,10 € | ||||||||
d) | bei einer besonders zeitaufwändigen körperlichen, neurologischen, psychiatrischen Untersuchung oder einer Untersuchung zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer | 116,20 Euro; | ||||||||
e) | bei einer besonders zeitaufwändigen körperlichen, neurologischen, psychiatrischen Untersuchung oder einer Untersuchung zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer | 195,40 Euro | ||||||||
(Anm.: lit. f aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2007) | ||||||||||
2. | für die Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | in einfachen Fällen | 93,50 € | ||||||||
b) | mit eingehender Begründung des Gutachtens | 130,90 € | ||||||||
c) | mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens | 187,20 € | ||||||||
d) | bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Enterdigung, das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a bis c festgesetzten Gebühren | |||||||||
e) | für die Nutzung von externen Untersuchungsräumlichkeiten (einschließlich Infrastruktur) | 130 Euro | ||||||||
bei | Veränderung der Leiche in den Fällen der lit. d | 180 Euro | ||||||||
3. | für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen menschlichen Frucht samt Befund und Gutachten | 14,30 € | ||||||||
4. | für eine Untersuchung von Werkzeugen, Kleidung und dergleichen mit oder ohne Handlupe samt Befund und Gutachten | 14,30 € | ||||||||
5. | a) für eine einfache chemische, mikroskopische oder spektroskopische Untersuchung von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart | 16,70 € | ||||||||
b) | für eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung | 20,90 € | ||||||||
c) | für eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung | 46,80 € | ||||||||
d) | für eine makroskopische Untersuchung eines Operationspräparates samt Befund und Gutachten | 37,40 € | ||||||||
e) | für eine makroskopische Untersuchung eines Skeletteils einschließlich Präparation, Mazeration und Rekonstruktion samt Befund und Gutachten | |||||||||
aa) | bis zu drei Bruchstücken | 37,40 € | ||||||||
bb) | für jedes weitere Bruchstück | 4,00 € | ||||||||
6. | für eine Untersuchung von Blutflecken samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art | |||||||||
aa) | bei Anwendung der Präzipationsmethode nach Uhlenhut | 26,90 € | ||||||||
bb) | bei Anwendung der Präzipationsmethode nach Ouchterlony | 41,30 € | ||||||||
cc) | sonst | 14,50 € | ||||||||
b) | auf Gruppenzugehörigkeit | 37,40 € | ||||||||
c) | auf Blutmerkmale für jedes Merkmal | 41,30 € | ||||||||
7. | für eine Blutentnahme | |||||||||
a) | bei Kindern über drei Jahren und bei Erwachsenen sowie bei Leichen durch Punktion einer Vene | 8,40 € | ||||||||
b) | bei Kindern unter drei Jahren | 14,50 € | ||||||||
c) | bei Leichen durch Eröffnung einer großen Vene | 20,90 € | ||||||||
d) | bei Kindern und Erwachsenen für eine Untersuchung der in der Z 8 Buchstabe g genannten Merkmale | 25,00 € | ||||||||
e) | in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr das Doppelte der in den Buchstaben a bis c festgesetzten Gebühren | |||||||||
8. | für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art . | 23,50 € | ||||||||
b) | ||||||||||
im System der Blutgruppen der roten Blutkörperchen | ||||||||||
aa) | zur Bestimmung der Blutgruppe | 14,50 € | ||||||||
bb) | zur Bestimmung der Blutuntergruppen A1 und A2 | 14,50 € | ||||||||
c) | im System der Blutfaktoren der roten Blutkörperchen | |||||||||
aa) | zur Bestimmung der Blutfaktoren für jedes Merkmal | 14,50 € | ||||||||
bb) | Absorptions-Elutions-Untersuchungen zur Differenzierung zwischen Rein- und Mischerbigkeit für jede Untersuchung | 41,30 € | ||||||||
d) | im System der Enzymmerkmale zur Bestimmung jedes Merkmals | 25,00 € | ||||||||
e) | im System der Serumgruppen zur Bestimmung jedes Merkmals | 25,00 € | ||||||||
f) | zur Bestimmung der Ausscheidereigenschaften in Körperflüssigkeiten für jedes Merkmal | 14,50 € | ||||||||
g) | im System der Merkmale der weißen Blutkörperchen | |||||||||
aa) | zur Bestimmung jedes Merkmals | 25,00 € | ||||||||
bb) | zur Gewinnung der weißen Blutkörperchen zur unmittelbaren Untersuchung oder Versendung | 25,00€ | ||||||||
9. | für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | für jeden Kultur- oder Tierversuch | 25,00€ | ||||||||
b) | sonst | 12,60€ | ||||||||
10. | a) für jede virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten | 51,70 € | ||||||||
b) | für jede Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten | 103,10 € | ||||||||
11. | für eine Abnahme von Abdrucken zur Nämlichkeitssicherung für jeden Abdruck | 9,60 € |
| |||||||
12. | für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | bei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme | 30,30 € | ||||||||
b) | bei Durchleuchtung | 19,00 € | ||||||||
c) | bei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren | |||||||||
13. für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlussmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit 46,80 €(1a) Mit Ausnahme von Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs. 2 ASGG und Sozialrechtssachen nach § 65 ASGG kann anstelle der in Abs. 1 Z 1 Buchstaben d und e festgesetzten Gebühren die Gebühr für Mühewaltung bei einer besonders zeitaufwändigen psychiatrischen Untersuchung samt Befund und Gutachten oder einer Untersuchung samt Befund und Gutachten zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung oder durch strafrechtliche Unterbringung behandelt oder betreut werden kann, nach der für die Untersuchung samt Befund und Gutachten aufgewendeten Zeit angesprochen werden, wobei die Gebühr für jede, wenn auch nur begonnene Stunde 110 € beträgt.
(2) Soweit sich dies nicht bereits aus dem Abs. 1 ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Personen oder Gegenstände Anspruch je auf die volle Gebühr.
(1) Die Gebühr für Mühewaltung beträgt
1. | für die Untersuchung samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | bei einer einfachen körperlichen Untersuchung | 30,30 € | ||||||||
b) | bei einer einfachen körperlichen Untersuchung mit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten oder bei einer besonders zeitaufwendigen körperlichen Untersuchung oder bei einer neurologischen oder psychiatrischen Untersuchung | 39,70 € | ||||||||
c) | bei einer einfachen körperlichen Untersuchung mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenderoder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens | 59,10 € | ||||||||
d) | bei einer besonders zeitaufwändigen körperlichen, neurologischen, psychiatrischen Untersuchung oder einer Untersuchung zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer | 116,20 Euro; | ||||||||
e) | bei einer besonders zeitaufwändigen körperlichen, neurologischen, psychiatrischen Untersuchung oder einer Untersuchung zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer | 195,40 Euro | ||||||||
(Anm.: lit. f aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2007) | ||||||||||
2. | für die Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | in einfachen Fällen | 93,50 € | ||||||||
b) | mit eingehender Begründung des Gutachtens | 130,90 € | ||||||||
c) | mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens | 187,20 € | ||||||||
d) | bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Enterdigung, das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a bis c festgesetzten Gebühren | |||||||||
e) | für die Nutzung von externen Untersuchungsräumlichkeiten (einschließlich Infrastruktur) | 130 Euro | ||||||||
bei | Veränderung der Leiche in den Fällen der lit. d | 180 Euro | ||||||||
3. | für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen menschlichen Frucht samt Befund und Gutachten | 14,30 € | ||||||||
4. | für eine Untersuchung von Werkzeugen, Kleidung und dergleichen mit oder ohne Handlupe samt Befund und Gutachten | 14,30 € | ||||||||
5. | a) für eine einfache chemische, mikroskopische oder spektroskopische Untersuchung von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart | 16,70 € | ||||||||
b) | für eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung | 20,90 € | ||||||||
c) | für eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung | 46,80 € | ||||||||
d) | für eine makroskopische Untersuchung eines Operationspräparates samt Befund und Gutachten | 37,40 € | ||||||||
e) | für eine makroskopische Untersuchung eines Skeletteils einschließlich Präparation, Mazeration und Rekonstruktion samt Befund und Gutachten | |||||||||
aa) | bis zu drei Bruchstücken | 37,40 € | ||||||||
bb) | für jedes weitere Bruchstück | 4,00 € | ||||||||
6. | für eine Untersuchung von Blutflecken samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art | |||||||||
aa) | bei Anwendung der Präzipationsmethode nach Uhlenhut | 26,90 € | ||||||||
bb) | bei Anwendung der Präzipationsmethode nach Ouchterlony | 41,30 € | ||||||||
cc) | sonst | 14,50 € | ||||||||
b) | auf Gruppenzugehörigkeit | 37,40 € | ||||||||
c) | auf Blutmerkmale für jedes Merkmal | 41,30 € | ||||||||
7. | für eine Blutentnahme | |||||||||
a) | bei Kindern über drei Jahren und bei Erwachsenen sowie bei Leichen durch Punktion einer Vene | 8,40 € | ||||||||
b) | bei Kindern unter drei Jahren | 14,50 € | ||||||||
c) | bei Leichen durch Eröffnung einer großen Vene | 20,90 € | ||||||||
d) | bei Kindern und Erwachsenen für eine Untersuchung der in der Z 8 Buchstabe g genannten Merkmale | 25,00 € | ||||||||
e) | in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr das Doppelte der in den Buchstaben a bis c festgesetzten Gebühren | |||||||||
8. | für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art . | 23,50 € | ||||||||
b) | ||||||||||
im System der Blutgruppen der roten Blutkörperchen | ||||||||||
aa) | zur Bestimmung der Blutgruppe | 14,50 € | ||||||||
bb) | zur Bestimmung der Blutuntergruppen A1 und A2 | 14,50 € | ||||||||
c) | im System der Blutfaktoren der roten Blutkörperchen | |||||||||
aa) | zur Bestimmung der Blutfaktoren für jedes Merkmal | 14,50 € | ||||||||
bb) | Absorptions-Elutions-Untersuchungen zur Differenzierung zwischen Rein- und Mischerbigkeit für jede Untersuchung | 41,30 € | ||||||||
d) | im System der Enzymmerkmale zur Bestimmung jedes Merkmals | 25,00 € | ||||||||
e) | im System der Serumgruppen zur Bestimmung jedes Merkmals | 25,00 € | ||||||||
f) | zur Bestimmung der Ausscheidereigenschaften in Körperflüssigkeiten für jedes Merkmal | 14,50 € | ||||||||
g) | im System der Merkmale der weißen Blutkörperchen | |||||||||
aa) | zur Bestimmung jedes Merkmals | 25,00 € | ||||||||
bb) | zur Gewinnung der weißen Blutkörperchen zur unmittelbaren Untersuchung oder Versendung | 25,00€ | ||||||||
9. | für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | für jeden Kultur- oder Tierversuch | 25,00€ | ||||||||
b) | sonst | 12,60€ | ||||||||
10. | a) für jede virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten | 51,70 € | ||||||||
b) | für jede Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten | 103,10 € | ||||||||
11. | für eine Abnahme von Abdrucken zur Nämlichkeitssicherung für jeden Abdruck | 9,60 € |
| |||||||
12. | für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | bei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme | 30,30 € | ||||||||
b) | bei Durchleuchtung | 19,00 € | ||||||||
c) | bei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren | |||||||||
13. für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlussmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit 46,80 €(1a) Mit Ausnahme von Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs. 2 ASGG und Sozialrechtssachen nach § 65 ASGG kann anstelle der in Abs. 1 Z 1 Buchstaben d und e festgesetzten Gebühren die Gebühr für Mühewaltung bei einer besonders zeitaufwändigen psychiatrischen Untersuchung samt Befund und Gutachten oder einer Untersuchung samt Befund und Gutachten zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung oder durch strafrechtliche Unterbringung behandelt oder betreut werden kann, nach der für die Untersuchung samt Befund und Gutachten aufgewendeten Zeit angesprochen werden, wobei die Gebühr für jede, wenn auch nur begonnene Stunde 110 € beträgt.
(2) Soweit sich dies nicht bereits aus dem Abs. 1 ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Personen oder Gegenstände Anspruch je auf die volle Gebühr.