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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist,(1) Laienwerbung darf nicht für
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3. | registrierte homöopathische Arzneispezialitäten, | |||||||||
betrieben werden. |
(2) Das Verbot nach Abs. 1 Z 1 gilt nicht für von Gebietskörperschaften durchgeführte oder unterstützte Impfkampagnen.
Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist,(1) Laienwerbung darf nicht für
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3. | registrierte homöopathische Arzneispezialitäten, | |||||||||
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(2) Das Verbot nach Abs. 1 Z 1 gilt nicht für von Gebietskörperschaften durchgeführte oder unterstützte Impfkampagnen.