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Als Hilfeleistungen sind vorgesehen:
1. | Ersatz des Verdienst- oder Unterhaltsentganges; | |||||||||
2. | Heilfürsorge | |||||||||
a) | ärztliche Hilfe, | |||||||||
b) | Heilmittel, | |||||||||
c) | Heilbehelfe, | |||||||||
d) | Anstaltspflege, | |||||||||
e) | Zahnbehandlung, | |||||||||
f) | Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (§ 155 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955); | |||||||||
2a. | Kostenübernahme bei Krisenintervention durch klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen sowie Psychotherapeuten; | |||||||||
3. | orthopädische Versorgung | |||||||||
a) | Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, deren Wiederherstellung und Erneuerung, | |||||||||
b) | Kostenersatz für Änderungen an Gebrauchsgegenständen sowie für die Installation behinderungsgerechter Sanitärausstattung, | |||||||||
c) | Zuschüsse zu den Kosten für die behinderungsgerechte Ausstattung von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, | |||||||||
d) | Beihilfen zur Anschaffung von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, | |||||||||
e) | notwendige Reise- und Transportkosten; | |||||||||
4. | medizinische Rehabilitation | |||||||||
a) | Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen, | |||||||||
b) | ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe, wenn diese Leistungen unmittelbar im Anschluß oder im Zusammenhang mit der unter lit. a angeführten Maßnahme erforderlich sind, | |||||||||
c) | notwendige Reise- und Transportkosten; | |||||||||
5. | berufliche Rehabilitation | |||||||||
a) | berufliche Ausbildung zur Wiedergewinnung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit, | |||||||||
b) | Ausbildung für einen neuen Beruf, | |||||||||
c) | Zuschüsse oder Darlehen (§ 198 Abs. 3 ASVG 1955); | |||||||||
6. | soziale Rehabilitation | |||||||||
a) | Zuschuß zu den Kosten für die Erlangung der Lenkerberechtigung, wenn auf Grund der Behinderung die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist, | |||||||||
b) | Übergangsgeld (§ 306 ASVG 1955); | |||||||||
7. | Pflegezulagen, Blindenzulagen; | |||||||||
8. | Ersatz der Bestattungskosten; | |||||||||
9. | einkommensabhängige Zusatzleistung; | |||||||||
10. | Pauschalentschädigung für Schmerzengeld. |
Als Hilfeleistungen sind vorgesehen:
1. | Ersatz des Verdienst- oder Unterhaltsentganges; | |||||||||
2. | Heilfürsorge | |||||||||
a) | ärztliche Hilfe, | |||||||||
b) | Heilmittel, | |||||||||
c) | Heilbehelfe, | |||||||||
d) | Anstaltspflege, | |||||||||
e) | Zahnbehandlung, | |||||||||
f) | Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (§ 155 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955); | |||||||||
2a. | Kostenübernahme bei Krisenintervention durch klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen sowie Psychotherapeuten; | |||||||||
3. | orthopädische Versorgung | |||||||||
a) | Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, deren Wiederherstellung und Erneuerung, | |||||||||
b) | Kostenersatz für Änderungen an Gebrauchsgegenständen sowie für die Installation behinderungsgerechter Sanitärausstattung, | |||||||||
c) | Zuschüsse zu den Kosten für die behinderungsgerechte Ausstattung von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, | |||||||||
d) | Beihilfen zur Anschaffung von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, | |||||||||
e) | notwendige Reise- und Transportkosten; | |||||||||
4. | medizinische Rehabilitation | |||||||||
a) | Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen, | |||||||||
b) | ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe, wenn diese Leistungen unmittelbar im Anschluß oder im Zusammenhang mit der unter lit. a angeführten Maßnahme erforderlich sind, | |||||||||
c) | notwendige Reise- und Transportkosten; | |||||||||
5. | berufliche Rehabilitation | |||||||||
a) | berufliche Ausbildung zur Wiedergewinnung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit, | |||||||||
b) | Ausbildung für einen neuen Beruf, | |||||||||
c) | Zuschüsse oder Darlehen (§ 198 Abs. 3 ASVG 1955); | |||||||||
6. | soziale Rehabilitation | |||||||||
a) | Zuschuß zu den Kosten für die Erlangung der Lenkerberechtigung, wenn auf Grund der Behinderung die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist, | |||||||||
b) | Übergangsgeld (§ 306 ASVG 1955); | |||||||||
7. | Pflegezulagen, Blindenzulagen; | |||||||||
8. | Ersatz der Bestattungskosten; | |||||||||
9. | einkommensabhängige Zusatzleistung; | |||||||||
10. | Pauschalentschädigung für Schmerzengeld. |