§ 10 PolBEG

Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1989 bis 31.12.9999

Wurde wegen desselben Schadens auch nach dem Amtshaftungsgesetz ein Ersatzanspruch gegen den Bund geltend gemacht, so steht dies einer Entscheidung gemäß § 8 nicht entgegen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1989 bis 31.12.9999

Wurde wegen desselben Schadens auch nach dem Amtshaftungsgesetz ein Ersatzanspruch gegen den Bund geltend gemacht, so steht dies einer Entscheidung gemäß § 8 nicht entgegen.

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