§ 2 APSG

Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999

Abschnitt II dieses Bundesgesetzes gilt

1.

für Bedienstete, die in einem in § 19 genannten Dienstverhältnis stehen, sinngemäß mit den im Abschnitt III vorgesehenen Abweichungen,

2.

für Arbeiter im Sinne des Landarbeitsgesetzes 19842021 mit den im Abschnitt IV vorgesehenen Abweichungen.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.01.1992 bis 30.06.2021

Abschnitt II dieses Bundesgesetzes gilt

1.

für Bedienstete, die in einem in § 19 genannten Dienstverhältnis stehen, sinngemäß mit den im Abschnitt III vorgesehenen Abweichungen,

2.

für Arbeiter im Sinne des Landarbeitsgesetzes 19842021 mit den im Abschnitt IV vorgesehenen Abweichungen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten