§ 62 KO

Konkursordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.12.9999
Durch die Bestimmungen der §§ 59 bis 61 werden die rechtlichen Folgen der Aufhebung des Konkurses durch Zwangsausgleich nicht berührt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.12.9999
Durch die Bestimmungen der §§ 59 bis 61 werden die rechtlichen Folgen der Aufhebung des Konkurses durch Zwangsausgleich nicht berührt.

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