Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Soweit dies erforderlich ist, hat die Bundesregierung durch Verordnung nähere Bestimmungen über
1. | die Ausstattung der zuzustellenden Dokumente, | |||||||||
2. | die bei der Zustellung | |||||||||
3. | die für die elektronische Übermittlung gemäß § 22 Abs. 3 sowie für die Speicherung und Übermittlung der die Beurkundung der Zustellung betreffenden Daten erforderlichen technischen Voraussetzungen | |||||||||
zu erlassen. |
Soweit dies erforderlich ist, hat die Bundesregierung durch Verordnung nähere Bestimmungen über
1. | die Ausstattung der zuzustellenden Dokumente, | |||||||||
2. | die bei der Zustellung | |||||||||
3. | die für die elektronische Übermittlung gemäß § 22 Abs. 3 sowie für die Speicherung und Übermittlung der die Beurkundung der Zustellung betreffenden Daten erforderlichen technischen Voraussetzungen | |||||||||
zu erlassen. |