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Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind:
1. | eine Bewerbung des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan; | |||||||||
2. | die Vorlage mindestens eines Gutachtens | |||||||||
3. | die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19); | |||||||||
4. | die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen. |
Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind:
1. | eine Bewerbung des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan; | |||||||||
2. | die Vorlage mindestens eines Gutachtens | |||||||||
3. | die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19); | |||||||||
4. | die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen. |