§ 3 SEG

Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) - SE-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999
Veranlassung der Bekanntmachung der Europäischen Gesellschaft

(SE) im Amtsblatt der EG

Das Gericht hat die nach Art. 14 der Verordnung zu veröffentlichenden Angaben binnen eines Monats nach der Bekanntmachung in der Ediktsdatei (§ 10 Abs. 1 HGB§ 10 Abs. 1 UGB) dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften mitzuteilen.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 08.10.2004 bis 31.12.2006
Veranlassung der Bekanntmachung der Europäischen Gesellschaft

(SE) im Amtsblatt der EG

Das Gericht hat die nach Art. 14 der Verordnung zu veröffentlichenden Angaben binnen eines Monats nach der Bekanntmachung in der Ediktsdatei (§ 10 Abs. 1 HGB§ 10 Abs. 1 UGB) dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften mitzuteilen.

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