Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 38. Die Bewilligung gemäß § 36 ist zu erteilen, wenn
1. | eine ordnungsgemäße Durchführung der Ausspielung im vorgesehenen Umfang zu erwarten ist, | |||||||||
2. | keine Umstände vorliegen, die gegen die Vertrauenswürdigkeit der bei einer Ausspielung mitwirkenden oder für die Veranstaltung verantwortlichen Personen sprechen, | |||||||||
3. | der Antragsteller die Richtigkeit der Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben | |||||||||
4. | die Sicherheitsleistung gemäß § 42 Abs. 3 nachgewiesen wurde und | |||||||||
5. | seit dem Ziehungstermin der letzten vom Antragsteller durchgeführten gleichartigen Veranstaltung bis zum neuen Ziehungstermin bei Lotterien neun Monate und bei Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen sechs Monate verflossen sind. |
§ 38. Die Bewilligung gemäß § 36 ist zu erteilen, wenn
1. | eine ordnungsgemäße Durchführung der Ausspielung im vorgesehenen Umfang zu erwarten ist, | |||||||||
2. | keine Umstände vorliegen, die gegen die Vertrauenswürdigkeit der bei einer Ausspielung mitwirkenden oder für die Veranstaltung verantwortlichen Personen sprechen, | |||||||||
3. | der Antragsteller die Richtigkeit der Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben | |||||||||
4. | die Sicherheitsleistung gemäß § 42 Abs. 3 nachgewiesen wurde und | |||||||||
5. | seit dem Ziehungstermin der letzten vom Antragsteller durchgeführten gleichartigen Veranstaltung bis zum neuen Ziehungstermin bei Lotterien neun Monate und bei Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen sechs Monate verflossen sind. |