§ 76 GTG (weggefallen)

Gentechnikgesetz

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Fassung gültig ab 02.01.9000

In Kraft vom 02.01.9000 bis 31.12.9999
Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über klinische Prüfungen gelten für die klinische Prüfung im Rahmen einer somatischen Gentherapie am Menschen mit der Maßgabe, daß eine solche klinische Prüfung nur durchgeführt werden darf, wenn hiefür eine Genehmigung gem§ 76 GTG seit 01.01.9000 weggefallen. § 75 vorliegt.

Stand vor dem 31.01.2022

In Kraft vom 01.12.2005 bis 31.01.2022
Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über klinische Prüfungen gelten für die klinische Prüfung im Rahmen einer somatischen Gentherapie am Menschen mit der Maßgabe, daß eine solche klinische Prüfung nur durchgeführt werden darf, wenn hiefür eine Genehmigung gem§ 76 GTG seit 01.01.9000 weggefallen. § 75 vorliegt.

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