(1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 36 300 Euro zu bestrafen, wer1.en... mehr lesen...
(1) Die Organe der Behörde sind befugt, an Orten, bei denen Grund zur Annahme besteht, daß1.Arbeiten mit GVO durchgeführt werden,2.GVO freigesetzt werden,3.Erzeugnisse gemäß § 54 Abs. 1 in Verkehr gebracht werden,4.genetische Analysen am Menschen gemäß § 65 durchgeführt werden oder dabei gewonnen... mehr lesen...
(1) Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz obliegt die Herausgabe des Gentechnikbuches. Im Gentechnikbuch dokumentiert die Kommission den Stand von Wissenschaft und Technik für Arbeiten mit GVO, für Freisetzungen von GVO und für das Inverkehrbringen von Erzeugni... mehr lesen...
(1) Der zuständige wissenschaftliche Ausschuß hat der Behörde im Fall von Anmeldungen und Anträgen für Arbeiten mit GVO gemäß dem II. Abschnitt sowie im Fall von Anträgen für Freisetzungen von GVO in die Umwelt und von Anträgen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen gemäß dem III. Abschnitt bi... mehr lesen...
(1) Dem wissenschaftlichen Ausschuß für Genanalyse obliegt die Begutachtung von Anträgen gemäß dem IV. Abschnitt sowie die Vorbereitung von Abschnitten des Gentechnikbuches und die Abgabe von Stellungnahmen zu Verordnungsentwürfen gemäß dem IV. Abschnitt dieses Bundesgesetzes.(2) Diesem wissensch... mehr lesen...
(1) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat als wissenschaftliche Ausschüsse der Kommission1.einen wissenschaftlichen Ausschuß für Arbeiten mit GVO im geschlossenen System,2.einen wissenschaftlichen Ausschuß für Freisetzungen und Inverkehrbringen und3.einen w... mehr lesen...
(1) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat elektronische Register einzurichten, in welchen alle nach diesem Bundesgesetz zugelassenen1.Einrichtungen zur Durchführung von genetischen Analysen (Genanalyseregister) und(Anm.: Z 2 aufgehoben durch Art. 2 Z 10, BG... mehr lesen...
(1) Die Anwendung von GVO zu therapeutischen Zwecken darf nur nach Vorliegen einer Genehmigung nach Abs. 4 erfolgen.(2) Bei Anwendungen von GVO zu therapeutischen Zwecken sind die Angaben gemäß § 37 Abs. 2 anzuschließen.(3) Die Behörde hat über den Antrag gemäß Abs. 1 binnen 90 Tagen zu entscheid... mehr lesen...
Für Eingriffe in die menschliche Keimbahn gilt das Verbot des § 9 Abs. 2 Fortpflanzungsmedizingesetz, BGBl. Nr. 275/1992. mehr lesen...
Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:1.Organismen: ein- oder mehrzellige Lebewesen oder nichtzelluläre vermehrungsfähige biologische Einheiten einschließlich Viren, Viroide und unter natürlichen Umständen infektiöse und vermehrungsfähige Plasmide;2.Mikroorganismen: mikrobielle Organismen und k... mehr lesen...
Bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die folgenden Grundsätze zu beachten:1.Arbeiten mit GVO, Freisetzungen und In-Verkehr-Bringen von GVO sind nur zulässig, wenn dadurch nach dem Stand von Wissenschaft und Technik keine nachteiligen Folgen für die Sicherheit (§ 1 Z 1) zu erwarten sind ... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für1.gentechnische Anlagen;2.Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO);3.Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen;4.das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten;5.die Kennze... mehr lesen...
BGBl. I Nr. 73/1998 (NR: GP XX AB 1112 S. 116. BR: 5663 AB 5667 S. 640.)BGBl. I Nr. 98/2001 (NR: GP XXI RV 621 AB 704 S. 75. BR: 6398 AB 6424 S. 679.)BGBl. I Nr. 94/2002 (NR: GP XXI RV 967 AB 1104 S. 104. BR: AB 6662 S. 688.)[CELEX-Nr.: 398L0081]BGBl. I Nr. 73/2004 (NR: GP: XXII RV 510 AB 538 S. ... mehr lesen...
(1) Zur Beratung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der E-Control in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Energiepolitik sowie in Angelegenheiten der Förderpolitik und des Ökostroms wird ein Energiebeirat eingerichtet.(2... mehr lesen...
(1) (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung sowie die Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten können unmit... mehr lesen...