Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 18.02.2022

Gesetze 1-2 von 2

13 Paragrafen zu Gentechnikgesetz (GTG) aktualisiert


§ 109 GTG Strafbestimmungen, Beschlagnahme, Verfall

(1)Absatz einsSofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 36 300 Euro zu bestrafe... mehr lesen...


§ 101 GTG Kontrollen, Wiederherstellung der Umwelt

(1)Absatz einsDie Organe der Behörde sind befugt, an Orten, bei denen Grund zur Annahme besteht, daß1.Ziffer einsArbeiten mit GVO durchgeführt werden,2.Ziffer 2GVO freigesetzt werden,3.Ziffer 3Erzeugnisse gemäß § 54 Abs. 1 in Verkehr gebracht werden,Erzeugnisse gemäß Paragraph 54, Absatz eins, in... mehr lesen...


§ 99 GTG Gentechnikbuch, Bericht über die Anwendung der Gentechnik

(1)Absatz einsDem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz obliegt die Herausgabe des Gentechnikbuches. Im Gentechnikbuch dokumentiert die Kommission den Stand von Wissenschaft und Technik für Arbeiten mit GVO, für Freisetzungen von GVO und für das Inverkehrbringen vo... mehr lesen...


§ 91 GTG Beschlußfassung in den wissenschaftlichen Ausschüssen über Anmeldungen und Anträge

(1)Absatz einsDer zuständige wissenschaftliche Ausschuß hat der Behörde im Fall von Anmeldungen und Anträgen für Arbeiten mit GVO gemäß dem II. Abschnitt sowie im Fall von Anträgen für Freisetzungen von GVO in die Umwelt und von Anträgen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen gemäß dem III. Ab... mehr lesen...


§ 88 GTG

(1) Dem wissenschaftlichen Ausschuß für Genanalyse obliegt die Begutachtung von Anträgen gemäß dem IV. Abschnitt sowie die Vorbereitung von Abschnitten des Gentechnikbuches und die Abgabe von Stellungnahmen zu Verordnungsentwürfen gemäß dem IV. Abschnitt dieses Bundesgesetzes.(2) Diesem wissensch... mehr lesen...


§ 85 GTG Ständige wissenschaftliche Ausschüsse

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat als wissenschaftliche Ausschüsse der Kommission1.Ziffer einseinen wissenschaftlichen Ausschuß für Arbeiten mit GVO im geschlossenen System,2.Ziffer 2einen wissenschaftlichen Ausschuß für Freisetzungen und ... mehr lesen...


§ 79 GTG Register

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat elektronische Register einzurichten, in welchen alle nach diesem Bundesgesetz zugelassenen1.Ziffer einsEinrichtungen zur Durchführung von genetischen Analysen (Genanalyseregister) und(Anm.: Z 2 aufgehoben ... mehr lesen...


§ 74 GTG Anwendung von GVO zu therapeutischen Zwecken

(1)Absatz einsDie Anwendung von GVO zu therapeutischen Zwecken darf nur nach Vorliegen einer Genehmigung nach Abs. 4 erfolgen.Die Anwendung von GVO zu therapeutischen Zwecken darf nur nach Vorliegen einer Genehmigung nach Absatz 4, erfolgen.(2)Absatz 2Bei Anwendungen von GVO zu therapeutischen Zw... mehr lesen...


§ 64 GTG Verbot von Eingriffen in das Erbmaterial der menschlichen Keimbahn

§ 64.Paragraph 64, Für Eingriffe in die menschliche Keimbahn gilt das Verbot des § 9 Abs. 2 Fortpflanzungsmedizingesetz, BGBl. Nr. 275/1992. Für Eingriffe in die menschliche Keimbahn gilt das Verbot des Paragraph 9, Absatz 2, Fortpflanzungsmedizingesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1992,. mehr lesen...


§ 4 GTG Begriffsbestimmungen

§ 4.Paragraph 4, Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:1.Ziffer einsOrganismen: ein- oder mehrzellige Lebewesen oder nichtzelluläre vermehrungsfähige biologische Einheiten einschließlich Viren, Viroide und unter natürlichen Umständen infektiöse und vermehrungsfähige Plasmide;2.Ziffer 2Mikroorga... mehr lesen...


§ 3 GTG Grundsätze

§ 3.Paragraph 3, Bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die folgenden Grundsätze zu beachten:1.Ziffer einsArbeiten mit GVO, Freisetzungen und In-Verkehr-Bringen von GVO sind nur zulässig, wenn dadurch nach dem Stand von Wissenschaft und Technik keine nachteiligen Folgen für die Sicherheit... mehr lesen...


§ 2 GTG Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz gilt für1.Ziffer einsgentechnische Anlagen;2.Ziffer 2Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO);3.Ziffer 3Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen;4.Ziffer 4das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die aus gentechnisch veränderten Organisme... mehr lesen...


Gentechnikgesetz (GTG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.02.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2022 § 0 gültig von 07.07.2021 bis 31.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.02.22

2 Paragrafen zu Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) aktualisiert


§ 20 E-ControlG Energiebeirat

(1)Absatz einsZur Beratung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der E-Control in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Energiepolitik sowie in Angelegenheiten der Förderpolitik und des Ökostroms wird ein Energiebeirat einge... mehr lesen...


§ 1 E-ControlG Kompetenzgrundlage und Vollziehung; Umsetzung von Unionsrecht

(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Aufhebung sowie die Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten kö... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.02.22
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