§ 2b W-VbA Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen

Schutz der Bediensteten in Dienststellen der Gemeinde Wien gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.11.2024 bis 31.12.9999
§ 2b.Paragraph 2 b,

Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der VbA auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. November 2024 geltenden Fassung anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.11.2024 bis 31.12.9999
§ 2b.Paragraph 2 b,

Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der VbA auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. November 2024 geltenden Fassung anzuwenden.

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