Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Vereinbarung nach Abs. 1 hat zu enthalten:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(3) Die Altersteilzeit endet vorzeitig, wenn der Vertragsbedienstete
|
| |||||||||
|
|
(4) Die §§ 32 Abs. 3 und 33 Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß.
(5) Für Vertragsbedienstete, die der Tirol Kliniken GmbH zur Dienstleistung zugewiesen sind, kann eine Altersteilzeitregelung im Sinn des Abs. 1 in einer zwischen der Tirol Kliniken GmbH und deren Zentralbetriebsrat abzuschließenden Betriebsvereinbarung getroffen werden.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Die Vereinbarung nach Abs. 1 hat zu enthalten:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(3) Die Altersteilzeit endet vorzeitig, wenn der Vertragsbedienstete
|
| |||||||||
|
|
(4) Die §§ 32 Abs. 3 und 33 Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß.
(5) Für Vertragsbedienstete, die der Tirol Kliniken GmbH zur Dienstleistung zugewiesen sind, kann eine Altersteilzeitregelung im Sinn des Abs. 1 in einer zwischen der Tirol Kliniken GmbH und deren Zentralbetriebsrat abzuschließenden Betriebsvereinbarung getroffen werden.